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ArbG Hamburg, 11.09.2012 - S 1 Ca 65/12 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 37 Abs 2 BetrVG, § 37 Abs 3 BetrVG, § 37 Abs 6 BetrVG
Betriebsratsschulungen - Vorrang des Freizeitausgleichs vor dessen Abgeltung durch Vergütungsansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01
Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2012 - S 1 Ca 65/12
Der Freizeitausgleich ist nach Satz 3 dieser Vorschrift grundsätzlich vor Ablauf eines Monats zu gewähren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der außerhalb der Arbeitszeit durchgeführten Betriebsratstätigkeit (BAG vom 16. April 2003, NZA 2004, 171). - BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme
Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2012 - S 1 Ca 65/12
Der Kläger war nicht vor die - von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO allein erfasste - Situation (vgl. BGH vom 6. Juli 2005, NJW-RR 2005, 1662-1664) gestellt, bei Wegfall des Anlasses für die Einreichung einer (begründeten) Klage bereits kostenauslösende Maßnahmen getroffen zu haben.